canini hat geschrieben:Wilderei setzt voraus, dass man sich das Wild aneignen will.
Wir hatten diese Diskussion schon mit meheren Juristen und laut deren Aussage stimmt dass nicht. denn laut Gesetzestext gilt : Zitat >> Jagd bezeichnet das Aufsuchen, Nachstellen, Fangen, Erlegen und Aneignen von Wild.(BJagdG, Aschnitt 1, Paragraph 1) . Wo die Jagd gesetzlichen Reglungen unterliegt oder die Jagdgebiete nur von bestimmten Personenkreisen genutzt werden dürfen, wird die unerlaubte Jagd als Wilderei bezeichnet.<<,ob du den tatsächlichen Willen hast dir dabei das Wild anzueignen ist unerheblich, da jeder dieser aufgeführten Punkte für sich schon zur Jagdausübung gehört , ist auch jeder dieser Punkte unerlaubt durchgeführt als Wilderei anzusehen.
Inwieweit man dir das im einzelnen nachweisen kann und wie streng das dann ausgelegt wird im Einzelfall ist natürlich wieder eine andre Sache.
Ich wollte hier jetzt nicht kugscheißern, aber das ist jedenfalls die Aussage mehrerer Juristen und angeblich gabs auch schon rechtskräftige Anzeigen wegen dem Verfolgen einer Wildfährte, ohne dass diejenigen sich das Wild aneignen wollten.
Wobei man allerdings sagen muß, dass es bei uns in der Gegend immer wieder zu tatsächlicher Wilderei kommt (man findet immer wieder mal Stücke welche mit Kleinkaliber beschossen wurden, und sie sind stellenweise sehr scheu vor Autos). Da man auch schon Personen der Wilderei überführen konnte, ist man hier vielleicht auch etwas genauer....
Aber wenn man miteinander redet, kann man das ja von vornherein vermeiden.
liebe grüße von der stinie